Pflicht für alle Firmen

Transparenzregister melden.

Worum es geht: Jede Firma muss melden, welche Menschen tatsächlich hinter ihr stehen — wer mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte hält, oder auf andere Weise bestimmt. Das gilt auch dann, wenn alles schon im Handelsregister steht. Wird die Meldung versäumt, drohen Bußgelder. Sie beantworten fünf Fragen mit Ja oder Nein, danach fragen wir nur ab, was für Ihre Firma gilt — meist zehn Minuten. Was Sie nicht wissen, lassen Sie frei: wir fragen nach.

Im Dauermandat0 €Die Meldung ist enthalten
Als einzelner Auftrag99,95 €zzgl. 19 % MwSt. · einmalig, nach Meldung
1Fünf FragenJetzt
2Ihre AngabenDanach
3Auftrag und UnterschriftZum Schluss

Fünf Fragen zu Ihrer Firma

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Ist Ihre Firma schon im Transparenzregister eingetragen?Wenn ja, ändern wir die bestehende Meldung. Wenn nein, melden wir zum ersten Mal an.
Hält jemand mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte?Wenn nein, gelten die Geschäftsführer als wirtschaftlich Berechtigte — das ist erlaubt und wird genau so gemeldet.
Gibt es mehr als eine solche Person?Dann fragen wir die Angaben für eine zweite Person mit ab. Weitere Personen nennen Sie am Ende im Freitext.
Ist jemand über eine andere Firma beteiligt?Zum Beispiel über eine Holding oder eine Muttergesellschaft, statt direkt an Ihrer Firma. Dann brauchen wir die Kette dazwischen.
Gibt es Absprachen über Stimmrechte, Treuhand oder Nießbrauch?Also Vereinbarungen, durch die jemand mitbestimmt, ohne selbst Gesellschafter zu sein. Solche Fälle sind meldepflichtig.
Noch nicht alle Fragen beantwortet

Ihre Firma

Immer nötig

Bitte genau so, wie es im Handelsregister steht — das Register gleicht die Angaben ab.

Wer steht hinter der Firma

1 Person
1. wirtschaftlich BerechtigterImmer nötig
Nur eine Angabe — die, die am stärksten wirkt.
2. wirtschaftlich BerechtigterFalls vorhanden
Nur eine Angabe — die, die am stärksten wirkt.
Kein Anteil über 25 %Frage 2: Nein

Dann gelten die Geschäftsführer als wirtschaftlich Berechtigte. Bitte nennen Sie sie hier — die Angaben oben füllen Sie mit der ersten Person aus.

Beteiligung über eine andere FirmaFrage 4: Ja

Wir brauchen die Kette von Ihrer Firma bis zur Person — jede Stufe mit Name, Sitz, Registernummer und Anteil.

Absprachen über StimmrechteFrage 5: Ja

Auch wer nicht Gesellschafter ist, kann meldepflichtig sein — etwa als Treugeber oder durch ein Stimmrechtsbündnis.

Bestehende EintragungFrage 1: Ja

Fast fertig

Wir prüfen Ihre Angaben und nehmen die Meldung beim Transparenzregister vor.

Auftrag zur Übermittlung

§ 20 GwG

Damit wir die Meldung für Sie abgeben dürfen, brauchen wir einen schriftlichen Auftrag. Das ist keine Vollmacht: wir übermitteln nur diese Meldung. Die Pflicht zur Meldung bleibt bei Ihrer Firma, Post geht weiterhin direkt an Sie.

AuftraggeberIhre Firma
AuftragnehmerOnlineBilanz AG
UmfangMeldung der wirtschaftlich Berechtigten
EmpfängerTransparenzregister, Bundesanzeiger Verlag
Die getippte Namensangabe gilt als Unterschrift.

Unterschrieben und abgesendet.

Wir prüfen die Angaben und nehmen die Meldung beim Transparenzregister vor. Die Bestätigung schicken wir Ihnen per E-Mail — in der Regel innerhalb weniger Werktage. Bis dahin müssen Sie nichts tun.